Meldeportal ( HinSchG )

Fristen zur EU-Whistleblowing-Richtlinie (2019/1937)

Der Stichtag bei der Umsetzungspflicht für Unternehmen des privaten Sektors mit 50 bis 249  Arbeitnehmern wurde auf den 17. Dezember 2023, festgelegt. Für Unternehmen ab 250
Mitarbeiter ist die Einführung bereits seit Juli 2023 verpflichtend.

Was ist die Intention der EU?
– Umfassender Schutz der Identität von Hinweisgebern, sowie den von einer Meldung betroffenen Personen
–  Schutz vor Entlassungen, Abmahnungen, Disziplinarmaßnahmen, Rufschädigung, Mobbing
– Information, Beratung und Verfahrensbegleitung für Hinweisgeber
–  Möglichkeiten der Entschädigung bzw. Haftungsfreistellungen für Hinweisgeber
–  Klare Vorgaben für den Ablauf und rechtliche Rahmenbedingungen

Whistleblower leisten sowohl ihrer Organisation als auch der Gesellschaft einen wichtigen Dienst. Wenn Unternehmen die Chance haben, Missstände intern zu klären und proaktiv
dagegen vorzugehen, bevor sie in der Presse oder auf Leaking-Plattformen landen, verhindern Sie Strafen und Imageschaden.

 

Wie bewertet man die verschiedenen Lösungswege?
Wie erfolgt die Einführung?
Wen mache ich verantwortlich?

Hier beraten wir Sie ausführlich und bieten eine kostenoptimierte Lösung, die auch den internen Aufwand, sprich Ihre Ressourcen schützen. 

 

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